Das Arbeitsgesetz (ArG) bestimmt für die Arbeitsvertragsparteien zwingend
- wie viele Arbeitsstunden höchstens geleistet werden dürfen
- wann die Grenze von 45 bzw. 50 Wochenstunden ausnahmsweise überschritten werden dürfen
- den Rahmen, innerhalb dessen der Arbeitnehmer mehr als die vereinbarte Zeit arbeiten darf.
Höhere leitende Angestellte
- sind den ArG-Höchstarbeitszeiten von 45 bzw. 50 Wochenstunden nicht unterstellt.
- Die Gerichte nehmen eine höhere leitende Tätigkeit nicht ohne weiteres an.
Begriff des höheren leitenden Angestellten
- Ein höherer leitender Angestellter ist gemäss ArG 3 lit. d, wer in einem Betrieb oder Betriebsteil über Entscheidungsbefugnisse in wesentlichen Angelegenheiten verfügt und eine entsprechende Verantwortung trägt
- Judikatur: BGE 126 III 340; BGer in ARV 2003, 96; OGer LU in JAR 2001, 174; vgl. auch ArGV 1.