Die Überzeitentschädigung ist nicht versicherter Verdienst im Sinne von AVIG 23 Abs. 1.
Judikatur
- BGE 106 V 281
- BGE 129 V 106 f.
Arbeitsrechtliche Informationen zu Überstunden und Überzeit in der Schweiz
Die Überzeitentschädigung ist nicht versicherter Verdienst im Sinne von AVIG 23 Abs. 1.