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Überstunden und Überzeit

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Überstunden und Überzeit: Grundsätze

Rechtsgebiet:
Überstunden und Überzeit
Stichworte:
Überstunden, Überzeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste „Überstunden und Überzeit: Grundsätze“

  • Überstundenarbeit ist grundsätzlich jede die normale Arbeitszeit überschreitende Arbeit und Überzeitist die Arbeitszeit, die die arbeitsgesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet:
    • Nicht jede Überstundenarbeit ist Überzeit.
    • Aber jede Überzeit ist Überstundenarbeit.
  • Enthält der Arbeitsvertrag keine Bestimmung betreffend Überstunden, so
    • ist die Überstundenarbeit und die Überzeit durch Geld mit Zuschlag abzugelten
    • ist der Normallohn + 25 % Zuschlag geschuldet.
  • Überstunden-Kompensation durch Freizeit gleicher Dauer bedarf immer einer Abrede der Arbeitsvertragsparteien.
  • Der Verzicht auf die Überstundenentschädigung oder der Verzicht auf den Zuschlagbedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform:
    • Ursprünglicher Verzicht: schriftlich, i.d.R. im Arbeitsvertrag
    • Nachträglicher Verzicht: schriftlich, i.d.R. in einer Aufhebungsvereinbarung, aber nicht während des Arbeitsverhältnisses bis einen Monat nach Beendigung (OR 341).
  • Höhere leitende Angestellte
    • unterstehen nicht dem Arbeitsgesetz (ArG)
    • haben beim Überzeitausschluss keinen Überstunden- und Überzeit-Entschädigungsanspruch.

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