Arbeitsrechtliche Informationen zu Überstunden und Überzeit in der Schweiz
Überstunden und Überzeit: Grundsätze
Checkliste „Überstunden und Überzeit: Grundsätze“
Überstundenarbeit ist grundsätzlich jede die normale Arbeitszeit überschreitende Arbeit und Überzeitist die Arbeitszeit, die die arbeitsgesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet:
Nicht jede Überstundenarbeit ist Überzeit.
Aber jede Überzeit ist Überstundenarbeit.
Enthält der Arbeitsvertrag keine Bestimmung betreffend Überstunden, so
ist die Überstundenarbeit und die Überzeit durch Geld mit Zuschlag abzugelten
ist der Normallohn + 25 % Zuschlag geschuldet.
Überstunden-Kompensation durch Freizeit gleicher Dauer bedarf immer einer Abrede der Arbeitsvertragsparteien.
Der Verzicht auf die Überstundenentschädigung oder der Verzicht auf den Zuschlagbedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform:
Ursprünglicher Verzicht: schriftlich, i.d.R. im Arbeitsvertrag
Nachträglicher Verzicht: schriftlich, i.d.R. in einer Aufhebungsvereinbarung, aber nicht während des Arbeitsverhältnisses bis einen Monat nach Beendigung (OR 341).
Höhere leitende Angestellte
unterstehen nicht dem Arbeitsgesetz (ArG)
haben beim Überzeitausschluss keinen Überstunden- und Überzeit-Entschädigungsanspruch.